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Der vollständige Leitfaden zu allen Steuern in Monaco

Monaco wird oft als Steueroase bezeichnet, wenn auch fälschlicherweise, aufgrund seiner niedrigen oder in einigen Fällen nicht vorhandenen Steuern. Es gibt häufig eine Vielzahl von Anfragen zum Steuersystem von Monaco, begleitet von zahlreichen Missverständnissen.

In diesem Zusammenhang sind die Steuern, denen man in Monaco begegnen kann, wie folgt:

Steuern für Privatpersonen in Monaco

Hauptartikel: Einkommensteuer in Monaco

Monaco ist bekannt dafür, keine Einkommensteuer für seine Einwohner zu erheben. Diese Politik besteht seit 1869 und gilt für alle Einwohner, außer für französische Staatsbürger, die den Bestimmungen eines bilateralen Abkommens mit Frankreich unterliegen.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass, sofern sie keine französischen Staatsbürger sind, in Monaco ansässige Personen keiner Einkommensteuer im Fürstentum Monaco unterliegen. Somit zahlt ein Einwohner von Monaco keine Steuern auf jegliche Einkünfte, Kapitalgewinne oder passive Einkünfte.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass jemand nicht steuerlicher Einwohner in Monaco werden und von der Steuerfreiheit profitieren kann.

Wer steuerlicher Einwohner in Monaco werden möchte, muss einen Steuerbescheid beantragen. Dieser Bescheid kann von jeder Person, die die entsprechenden Bedingungen erfüllt, insbesondere von denen, die mehr als 183 Tage im Jahr in Monaco wohnen, erlangt werden. Auch weniger Tage können ausreichen, wenn eine Person starke wirtschaftliche Bindungen zum Land nachweisen kann und Monaco ihren Hauptwohnsitz darstellt.

In Monaco gibt es keine Vermögensteuer, jährliche Grundsteuer oder Gemeindesteuer.

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Trotz des Rufs des Fürstentums als steuerfreies Land gelten spezifische Steuerregelungen, insbesondere in Bezug auf Erbschafts- und Schenkungssteuern. Diese Steuern werden auf alle in Monaco befindlichen Vermögenswerte erhoben, was unterstreicht, dass es entgegen der landläufigen Meinung Steuerpflichten für Einwohner und Eigentümer in dieser prestigeträchtigen Enklave gibt.

Die Erbschaftssteuer gilt nur für Vermögenswerte, die sich in Monaco befinden, unabhängig vom Wohnsitz, Aufenthaltsort oder der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen. Nach monegassischem Recht wird die Erbfolge durch das Recht des Staates geregelt, in dem der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz hatte.

Die Erbschaftssteuersätze hängen von der Beziehung zwischen dem Verstorbenen und den Erben ab:

  • Ehegatte und direkter Begünstigter: 0%
  • Partner in einer zivilen Partnerschaft: 4%
  • Geschwister: 8%
  • Onkel, Tante, Neffe, Nichte: 10%
  • Andere Verwandte: 13%
  • Nicht verwandte Begünstigte: 16%

In diesem Zusammenhang gilt die Steuer auf Lebendgeschenke nur für Vermögenswerte, die sich in Monaco befinden, unabhängig vom Wohnsitz, Aufenthaltsort oder der Staatsangehörigkeit des Spenders.

Was die Schenkungen in Monaco betrifft, müssen diese registriert (durch eine notarielle Urkunde bestätigt) und nach den Erbschaftssteuersätzen besteuert werden. Wenn Vermögenswerte in Monaco an bestimmte Wohltätigkeitsorganisationen oder an das Fürstentum geschenkt werden (durch ein Testament oder auf andere Weise), besteht eine Steuerbefreiung.

Körperschaftssteuer

Hauptartikel: Körperschaftssteuersatz in Monaco

Wieder einmal, entgegen der Meinung vieler Leute, gibt es in Monaco Körperschaftssteuern. Unternehmen in Monaco unterliegen nur dann der Körperschaftssteuer, wenn sie industrielle oder kommerzielle Aktivitäten ausüben und mehr als 25% ihres Umsatzes außerhalb des Fürstentums erzielen.

Der Standardkörperschaftssteuersatz beträgt 25%, aber neue Unternehmen genießen erhebliche Steuerbefreiungen: Sie sind in den ersten zwei Jahren vollständig befreit, gefolgt von schrittweise steigenden Steuersätzen bis zum fünften Jahr.

Es gibt keine Quellensteuern auf Dividenden oder Zinszahlungen von in Monaco ansässigen Unternehmen, und es gibt Ausnahmen für Dividenden, die unter bestimmten Bedingungen von Tochtergesellschaften erhalten werden.

Mehrwertsteuer (MwSt) und Übertragungssteuer

Hauptartikel: Grundsteuer in Monaco

In Monaco unterliegt der Luxuseinkauf, einschließlich in Geschäften wie Hermès, einer Mehrwertsteuer, die der in Frankreich ähnelt, aufgrund seines EU-Zollstatus. Monaco wendet daher die Mehrwertsteuer zum gleichen Satz wie Frankreich an (20%), wobei die meisten Waren und Dienstleistungen abgedeckt sind, mit spezifischen Ausnahmen und Ermäßigungen für bestimmte Kategorien.

Auf dem monegassischen Immobilienmarkt spiegelt die Mehrwertsteuer das französische System wider und wird zum Standardsatz von 20% auf Immobilientransaktionen angewendet. Dies umfasst den Verkauf von Baugrundstücken, Neubauten oder erheblich renovierten Immobilien. Wenn der tatsächliche Marktwert einer Immobilie höher als der Verkaufspreis ist, wird die Mehrwertsteuer auf den Marktwert berechnet.

Für ältere Immobilien, die nicht als „neue Gebäude“ qualifiziert sind, und Grundstücke, die nicht als Baugrundstücke klassifiziert sind, gilt die Mehrwertsteuer nicht. Stattdessen werden Übertragungssteuern auf diese Transaktionen erhoben. Der Übertragungssteuersatz beträgt 4,5% des Marktwerts, wenn der Käufer eine Privatperson oder eine qualifizierte monegassische Personengesellschaft (SCP) ist, und 6,5% für andere Arten von Käufern. Notargebühren werden ebenfalls zu den Gesamtkosten dieser Transaktionen hinzugefügt.

Andere Steuern und Abgaben

Monaco erhebt Registrierungsgebühren, Stempelsteuern und Steuern auf Alkohol und Tabak. Unternehmen müssen auch eine Geschäftslizenzsteuer zahlen und Arbeitgeber leisten Beiträge zur Sozialversicherung, die Gesundheitsversorgung und Renten finanziert.

Trotz seines Rufs als Steueroase aufgrund seiner niedrigen Steuerpolitik hat Monaco mehrere Maßnahmen zur Sicherstellung der finanziellen Transparenz und zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung ergriffen, darunter die Unterzeichnung internationaler Abkommen zum Austausch von Steuerinformationen, die fast alle OECD-Anforderungen und internationalen Steuerstandards erfüllen.

Wie man den ersten Schritt macht

Bei MonacoAdvisers helfen wir seit Jahren Unternehmern, vermögenden Privatpersonen, Sportlern und Menschen aus der Welt der Kryptowährungen, ihren steuerlichen Wohnsitz nach Monaco zu verlegen.

Unsere Präsenz und Kontakte in Monaco machen uns zu einem idealen Partner für diese schwierige Aufgabe. Wenn Sie also Fragen zu Monaco haben und möchten, dass wir Ihnen bei diesem Prozess helfen, schreiben Sie uns bitte an [email protected].

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Andreu Capmajó

Tax director

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"The definitive guide to living and paying taxes in Monaco"
  • Erläuterung des Steuersystems
  • Wie man eine Aufenthaltsgenehmigung erhält
  • Tipps für das Leben in Monaco

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