Monaco, das glitzernde Juwel an der Côte d’Azur, bietet nicht nur einen luxuriösen Lebensstil und atemberaubende Aussichten, sondern ist auch ein Paradies für Privatpersonen, die günstige Steuerbedingungen suchen.
Obwohl das Fürstentum schon lange kein Steuerparadies mehr ist und unter anderem eine Steuer auf Unternehmensgewinne erhebt, ist Monaco ein beliebtes Reiseziel für Wohlhabende, denn es hat überhaupt keine Einkommensteuer.
Entgegen der landläufigen Meinung ist es jedoch nicht so einfach, Steuern in Monaco zu vermeiden, indem man sich dort niederlässt. Der neue Einwohner muss aufgrund der Herkunft und der Merkmale seiner Einkommensquellen möglicherweise Steuern zahlen.
Hier finden Sie einen detaillierten Leitfaden zum Verständnis des monegassischen Einkommensteuersystems.
Persönliche Einkommensteuer in Monaco
Wie bereits erwähnt, erhebt Monaco keine Einkommenssteuer auf individuelle Einkünfte: Monegassische Einwohner werden nicht auf persönliche Einkünfte besteuert, einschließlich Gehälter, Dividenden, Zinsen, Kapitalgewinne und Geschäftsführergehälter, die alle mit 0 % besteuert werden.
Um in Monaco keine Steuern zu zahlen, muss man zunächst einmal:
- einen Verwaltungsstatus erhalten, um sich im Land aufzuhalten, und dann;
- eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung beantragen können.
Es ist aber auch wichtig, die richtige steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, da Komplikationen auftreten können, wie sie im folgenden Abschnitt beschrieben werden.
Ausländische Steuern als Einwohner Monacos
Hauptartikel: Monaco Steuern für Ausländer
Neu in Monaco ansässige Personen sind sich jedoch möglicherweise nicht über bestimmte Feinheiten im Klaren. Monaco hat nur begrenzte Doppelbesteuerungsabkommen, was sich auf Personen mit Einkommensquellen aus Ländern ohne solche Abkommen auswirken könnte.
So könnte beispielsweise die Verlegung des Wohnsitzes von Frankreich nach Monaco die Quellensteuer auf Dividenden aus den USA von 15 % auf 30 % erhöhen, da zwischen Monaco und den USA kein Steuerabkommen besteht.
Monaco hat zwar viele Abkommen zum Austausch von Steuerinformationen unterzeichnet, aber nicht viele Doppelbesteuerungsabkommen zur Steuervermeidung, wobei die folgenden Steuerabkommen in Kraft sind: Guernsey, Frankreich, Luxemburg, Mali, Mauritius, Katar, St. Kitts und Nevis, Seychellen…
Eine wirksame Steuerplanung ist in diesen Situationen von entscheidender Bedeutung, um potenzielle Steuerschulden zu mindern. Darüber hinaus ist es wichtig, die spezifischen Steuervorschriften und -regelungen anderer Länder zu berücksichtigen, die ihre eigene Steuerpolitik in Bezug auf Quelleneinkommen haben.
Darüber hinaus bietet Monaco mehrere vorteilhafte Steuerregelungen, die es Privatpersonen oder vermögenden Privatpersonen (HNWI) ermöglichen, ihre Steuern erheblich zu senken. Zu diesen Vorteilen gehören die folgenden:
- Fehlen von Vorschriften für kontrollierte ausländische Unternehmen (Controlled Foreign Company, CFC), was bedeutet, dass Einkünfte von Offshore-Unternehmen von der Steuer befreit sein können;
- keine Vermögenssteuer;
- keine wirksamen Verwaltungsvorschriften für ausländische Unternehmen;
- und Möglichkeiten für die Planung von Trusts und Stiftungen sowie Family Offices.
Aber wie kann man in Monaco keine Steuern zahlen?
Um in Monaco als monegassischer Einwohner keine Steuern zahlen zu müssen, ist es erforderlich, einen Verwaltungswohnsitz in Monaco zu erwerben.
Die Beantragung eines Wohnsitzes in Monaco erfordert den Nachweis eines ausreichenden Vermögens, die Sicherung eines Wohnsitzes und den Nachweis eines sauberen Führungszeugnisses. In unserem Artikel „Wie man in Monaco ansässig wird“ beschreiben wir das schrittweise Verfahren zur Erlangung der Residenz, vom Antrag bis zur Genehmigung.
An dieser Stelle ist es wichtig, eine monegassische Wohnsitzbescheinigung für Steuerzwecke zu erhalten.
Um die oben erwähnte Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz in Monaco zu erhalten, muss eine Person folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Nachweis, dass er/sie im Besitz einer gültigen behördlichen Aufenthaltsgenehmigung oder „carte de séjour“ ist;
- ehrenwörtlich erklären, dass er oder sie die Kriterien des steuerlichen Wohnsitzes erfüllt, d.h. dass er oder sie sein oder ihr „Foyer“ in Monaco hat, indem er oder sie sich mehr als 183 Tage im Land aufhält oder den Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen in Monaco hat;
- Nachweis einer Wohnung in Monaco, d. h. Nachweis des Wohnsitzes in Monaco während des letzten Jahres (Eigentum, Miete oder Zusammenleben mit einer anderen Person) durch Rechnungen von Versorgungsunternehmen, Mietverträge und andere nach monegassischem Recht zulässige Nachweise;
- Legen Sie alle anderen Dokumente vor, die von der Verwaltung verlangt werden können, wenn die oben genannten Dokumente nicht ausreichen, um einen festen Wohnsitz im Land nachzuweisen.
Für diejenigen, die in Monaco ansässig werden wollen, um ihre Steuern zu optimieren und gleichzeitig einen luxuriösen Lebensstil zu genießen, ist die Erlangung eines Verwaltungswohnsitzes und einer Steuerresidenz der Schlüssel.
Wie macht man den ersten Schritt?
Bei MonacoAdvisers helfen wir seit Jahren Unternehmern, vermögenden Privatpersonen, Sportlern und Menschen aus der Welt der Kryptowährungen, ihren steuerlichen Wohnsitz nach Monaco zu verlegen.
Unsere Präsenz und unsere Kontakte in Monaco machen uns zu einem idealen Reisepartner für diese schwierige Aufgabe. Wenn Sie also Fragen zu Monaco haben und möchten, dass wir Ihnen dabei helfen, schreiben Sie uns bitte an [email protected] oder über den Kontaktbereich.
Wenn Sie daran interessiert sind, Ihren steuerlichen Wohnsitz zu wechseln und sich nicht ganz sicher sind, welches Ihr ideales Ziel ist, empfehlen wir Ihnen, unseren aktualisierten Bericht „The definitive guide to living and paying taxes in Monaco“ kostenlos herunterzuladen und zu lesen.
Von Marc Cantavella (internationaler Steuerberater und Vermögensplaner)