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Steuerbescheinigung für Monaco: Ihr Schutzschild gegen ausländische Steuerbehörden

In Anlehnung an internationale Standards stellt das Fürstentum Steuerbescheinigungen aus, die den Besitz der Steueransässigkeit in Monaco im Hinblick auf die Einkommensteuer belegen.

Die Ausstellung von Steuerbescheinigungen ist in der Verordnung 8372 vom 26. November 2020 zur Änderung der Verordnung 8.566 vom 28. März 1986 über Steuerbescheinigungen (Journal de Monaco vom 4. Dezember 2020) geregelt.

So können Personen mit Wohnsitz in Monaco unter bestimmten Voraussetzungen eine Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes („certificat à des fins de formalités fiscales“) beantragen, die fünf Jahre lang gültig ist, sofern sich die Umstände nicht ändern.

Wer kann in Monaco eine Steuerbescheinigung beantragen?

Um eine solche Bescheinigung zu beantragen, muss jede Person, die in Monaco lebt, wie folgt vorgehen:

Wenn die Person ein Bürger von Monaco ist:

Wenn die Person die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes als Monaco besitzt:

  • eine gültige Aufenthaltsgenehmigung (carte de séjour) vorlegen.
  • erklären, dass sie ihren Hauptwohnsitz auf dem Gebiet des Fürstentums haben oder dass sie den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in Monaco haben (beachten Sie, dass Lügen in diesem Punkt im Strafgesetzbuch vorgesehen sind).
  • nachweisen, dass sie eine Wohnung in Monaco bewohnen, indem sie einen Rechtstitel, einen Mietvertrag oder eine Wohnungsbescheinigung vorlegen.
  • Versorgungsrechnungen (Wasser, Strom und Telefon) und alle anderen Dokumente vorlegen, die einen ständigen Wohnsitz begründen können (Nachweis von mindestens 183 Tagen im Land oder einer entsprechenden Anzahl von Kalendertagen, siehe unseren Artikel über die Monaco-Mindestaufenthaltsdauer).
  • alle sachdienlichen Unterlagen vorzulegen, die von den monegassischen Behörden zu Überprüfungs- und Ermittlungszwecken angefordert werden können.

Wer kann als Steuerinländer in Monaco gelten?

Die Person kann nur dann behaupten, ihren Wohnsitz in Monaco zu haben, wenn ihr Hauptwohnsitz nicht bestimmt werden kann.

Der Hauptwohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt entspricht der Anwesenheit von mindestens 183 Tagen pro Kalenderjahr im Fürstentum oder, wenn es weniger als 183 Tage sind, der physischen Anwesenheit des Antragstellers in Monaco während eines Zeitraums, der länger ist als die Anzahl der in anderen Ländern verbrachten Tage.

Für die monegassischen Behörden werden der Ankunfts- und der Abreisetag gezählt: Wenn eine Person beispielsweise an einem Donnerstag in Monaco ankommt und am darauffolgenden Montag abreist, sind es insgesamt 4 Nächte und 5 Tage (Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag und Montag).

In der Praxis ermitteln die Steuerbehörden den steuerlichen Wohnsitz einer Person in der Regel durch Prüfung ihrer Bankkontoauszüge. Dabei wird folgende Methode angewandt: Eine Banktransaktion in einem Staat impliziert einen in diesem Land verbrachten Tag.

Die Vertraulichkeit kann durch das Verbergen von persönlichen Daten und Beträgen gewährleistet werden, wobei das Land der Abbuchung auf dem Kontoauszug entscheidend ist.

Darüber hinaus kann eine natürliche Person als in Monaco steuerlich ansässig gelten, wenn sich der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in Monaco befindet.

Der Hauptgeschäftssitz ist der Ort, an dem die Person ihre Hauptinvestitionen tätigt (entweder Bankvermögen oder Immobilien) und ihren eingetragenen Sitz oder den Ort der tatsächlichen Verwaltung ihrer Angelegenheiten hat. Es bedeutet auch, wo sie ihr Vermögen verwaltet (Unternehmen mit Sitz in Monaco).

Diese Begriffe finden sich im Common Law unter dem Begriff „zentrale Verwaltung und Kontrolle“. Sie beziehen sich auf das Land, in dem die tatsächliche Verwaltung stattfindet oder in dem die strategischen Entscheidungen getroffen werden. So kann beispielsweise die Eintragung eines Einfamilienhauses in Monaco als eingetragener Firmensitz dazu beitragen, den Ort der tatsächlichen Geschäftsführung in dem Land sowie die Vermutung des Hauptgeschäftssitzes zu stärken.

So beantragen Sie eine Steuerbescheinigung in Monaco

  • Der Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz muss von der betreffenden Person persönlich bei der Direktion für öffentliche Sicherheit gestellt werden.
  • Das Zertifikat läuft nach einem Jahr ab dem Ausstellungsdatum ab. Nach internationalen Standards ist es jedoch fünf Jahre lang gültig.
  • Die Bescheinigung ist keine Verpflichtung für Steuerpflichtige im Rahmen des Gemeinsamen Meldestandards. Dementsprechend können die Finanzinstitute sie nicht als Wohnsitznachweis verlangen. Wir müssen jedoch erwähnen, dass sich diese Aspekte jedes Jahr ändern.
  • Jede ungenaue Erklärung fällt in Monaco unter Artikel 98 des Strafgesetzbuchs. Wenn Sie also eine Steuerbescheinigung verlangen, obwohl Sie nicht steuerlich ansässig sind, kann dies zu einem Strafverfahren führen.

Warum ist eine Steuerbescheinigung in Monaco wichtig?

In der Praxis verdient der Wohnsitznachweis, der zur Erlangung dieser Bescheinigung für Steuerzwecke erbracht werden muss, besondere Aufmerksamkeit. Vor allem, wenn Sie einen Zweitwohnsitz in einer benachbarten Stadt haben oder wenn Sie starke wirtschaftliche Bindungen zu Ihrem Heimatland haben.

In Fällen wie dem oben genannten (starke Bindungen oder teilweiser Aufenthalt an der Côte d’Azur) möchte die monegassische Verwaltung in der Regel zusätzliche Dokumente einholen, um sicherzustellen, dass der Antragsteller seinen Wohnsitz nicht „vortäuscht“.

In einem solchen Fall fordert die Verwaltung von den Antragstellern Unterlagen wie Stromrechnungen für eine als Zweitwohnsitz ausgewiesene Wohnung oder Kontoauszüge an.

Wenn Sie also mit dem Gedanken spielen, in Monaco steuerlich ansässig zu werden, helfen wir Ihnen gerne. Vorausgesetzt, Sie sind bereit, die von den Behörden geforderten Anforderungen zu erfüllen.

Wenn Sie daran interessiert sind, Ihren steuerlichen Wohnsitz nach Monaco zu verlegen, empfehlen wir Ihnen die Lektüre des Berichts „Der endgültige Leitfaden für das Leben in Monaco“, der unten kostenlos erhältlich ist. Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns unverbindlich per E-Mail an [email protected] kontaktieren.

Picture of Andreu Capmajó
Andreu Capmajó

Tax director

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