Wie wir in unserem Artikel „Ist Monaco ein Steuerparadies?“ erklärt haben, ist Monaco trotz der weit verbreiteten Meinung kein Steuerparadies mehr.
Dennoch bleibt Monaco aus steuerlicher Sicht ein äußerst attraktives Land: Privatpersonen zahlen keine Einkommensteuer, und es gibt keine Steuern auf Kapitalgewinne, Dividenden, Zinsen, Schenkungen oder Erbschaften (in den meisten Fällen).
Viele Menschen sind jedoch nicht darüber informiert, dass es in Monaco eine Steuer gibt: die Körperschaftsteuer. Seit 1963 gilt die sogenannte Impôt sur les Bénéfices (Körperschaftsteuer) für Unternehmen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
In diesem Leitfaden erklären wir Ihnen alles, was Sie über die Körperschaftsteuer in Monaco wissen müssen.
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Wer muss die Körperschaftsteuer in Monaco zahlen?
Im Allgemeinen sind Unternehmen und Einzelunternehmer, die mindestens 25 % ihres Umsatzes außerhalb von Monaco erwirtschaften, der Körperschaftsteuer (CIT) in Monaco unterworfen. Das Gesetz zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Unternehmen, die einen signifikanten Beitrag zur lokalen Wirtschaft leisten (d.h. 75 % oder mehr ihrer Einnahmen in Monaco erzielen), von der Körperschaftsteuer befreit werden können.
Selbst wenn Sie kein Unternehmen im eigentlichen Sinne gründen, sondern als Einzelunternehmer tätig sein möchten, könnten Sie der CIT unterliegen, wenn Ihre Tätigkeit nach monégaschem Recht als „kommerziell oder industriell“ eingestuft wird.
Bestimmte Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder Buchhalter können hingegen als „zivil“ (nicht kommerziell) gelten und sind daher nicht der CIT unterworfen. Die Abgrenzung ist nicht immer offensichtlich, daher sollten Sie uns kontaktieren, wenn Sie Zweifel haben.
Es ist auch wichtig, dass ein Unternehmen als monegassisch gilt, wenn es einen eingetragenen Sitz in Monaco oder seinen Ort der tatsächlichen Geschäftsführung in Monaco hat. Das bedeutet, dass in Monaco eine tatsächliche Substanz vorhanden sein muss, wenn Sie behaupten möchten, dass Ihr Unternehmen hier rechtlich ansässig ist.
Steuersatz der Körperschaftsteuer in Monaco
Historisch lag der Körperschaftsteuersatz in Monaco bei 33,33 %, was sich in etwa an den höchsten Sätzen Europas orientierte. In den letzten Jahren wurde er jedoch auf 25 % gesenkt. Heute beträgt der Standard-CIT-Satz in Monaco 25 %, was nahe an oder im Einklang mit den in vielen anderen entwickelten Ländern geltenden Sätzen liegt.
Neben der Körperschaftsteuer gibt es keine Quellensteuer auf Dividendenausschüttungen oder Zinszahlungen. Das bedeutet, dass Sie Gewinne steuerfrei an sich selbst oder Ihre Aktionäre in Monaco ausschütten können.
Vorübergehende Befreiungen für neu gegründete Unternehmen
Das Steuersystem von Monaco mag hoch erscheinen, aber es gibt eine vorübergehende Befreiung für neu gegründete Unternehmen, die 0 % CIT in den ersten zwei Jahren ermöglicht.
Unter bestimmten Bedingungen (hauptsächlich die Art der Tätigkeit und die Aktienstruktur) gilt folgender Zeitplan:
- Erste 2 Jahre: 0 % CIT
- Drittes Jahr: 6,25 % (25 % von 25 % der Gewinne)
- Viertes Jahr: 12,5 % (50 % von 25 % der Gewinne)
- Fünftes Jahr: 18,75 % (75 % von 25 % der Gewinne)
- Ab dem sechsten Jahr: Standard-CIT-Satz von 25 % wird angewendet
Diese progressiven Reduzierungen können Monaco für neue Unternehmen sehr attraktiv machen.
charakteristiken des CIT in Monaco
Das Körperschaftsteuerregime von Monaco bietet mehrere Vorteile zusätzlich zu den vorübergehenden Befreiungen:
- Die erwähnte Abwesenheit von Quellensteuern auf Dividenden oder Zinsen.
- Mögliche Befreiung für Dividenden, die von Tochtergesellschaften erhalten werden.
- Die Verlustvorträge sind begrenzt (entweder bis zu 50 % der Steuerverbindlichkeit oder maximal 1 Million Euro).
- Es gibt eine Beschränkung bei der Abzugsfähigkeit von Finanzzinsen.
- Großzügige Forschungs- und Entwicklungsgutschriften zur Förderung von Innovationen.
Einreichungs- und Zahlungsprozess
Unternehmen, die der CIT unterliegen, müssen eine CIT-Erklärung innerhalb von 3 Monaten nach Ende ihres Geschäftsjahres einreichen (oder vor dem 1. April, wenn sie dem Kalenderjahr folgen).
Die fällige Steuer wird per Scheck, Banküberweisung oder in bar beglichen. Zusammen mit der Zahlung muss ein „Bordereau de règlement de l’impôt sur les bénéfices“ eingereicht werden.
Das Steuerrecht von Monaco verlangt außerdem, dass Unternehmen, die der CIT unterliegen, ordnungsgemäße Buchhaltungsunterlagen für mindestens 10 Jahre führen. Unternehmen, die nicht der CIT unterliegen, müssen ihre Unterlagen für 5 Jahre aufbewahren.
Vermeidung häufiger Missverständnisse
Einige Personen gehen davon aus, dass sie die Körperschaftsteuer vermeiden können, indem sie als Einzelunternehmer in Monaco tätig sind. Allerdings sind Sie der CIT weiterhin unterworfen, wenn Ihre Tätigkeit kommerziell ist und 25 % oder mehr Ihres Umsatzes aus dem Ausland stammen, selbst als Einzelunternehmer.
Wenn Sie unsicher sind, wie Ihre Tätigkeit klassifiziert wird (kommerziell oder zivil) oder woher Ihr Umsatz stammt, kontaktieren Sie uns. Jeder Fall muss sorgfältig geprüft werden.
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Gründung eines Unternehmens in Monaco
Obwohl die Gründung eines Unternehmens nicht der Schwerpunkt dieses Leitfadens ist, hier eine Zusammenfassung für diejenigen, die ein Unternehmen gründen möchten:
- Sie müssen eine offizielle Genehmigung zur Ausübung einer spezifischen Geschäftstätigkeit in Monaco erhalten. Bestimmte „gesättigte“ oder „beschränkte“ Bereiche können abgelehnt werden.
- Die gängigste Gesellschaftsform ist die SARL (Mindeststammkapital von 15.000 Euro, mindestens zwei Gesellschafter und ein Geschäftsführer, der in Monaco oder in der Nähe wohnt).
- Das Unternehmen muss eine Adresse in Monaco haben. Dies kann die Wohnung des Geschäftsführers bis zu zwei Jahre lang sein (mit Zustimmung des Vermieters) oder eine Privatimmobilie oder ein Business Center.
- Nach Erhalt der Genehmigung eröffnen Sie ein monegassisches Bankkonto, zahlen das Kapital ein und registrieren das Unternehmen im Handelsregister von Monaco. Dieser Prozess kann mehrere Monate dauern.
Alle Unternehmen müssen Buchhaltungsunterlagen führen und Jahresabschlüsse einreichen. Sie müssen auch aktuelle Informationen über die letztendlichen Begünstigten bereitstellen.
Besitz eines Unternehmens in Monaco während des Wohnsitzes im Ausland
Es ist möglich, ein monegassisches Unternehmen zu besitzen, während man anderswo wohnt. Seien Sie jedoch über die steuerlichen Fragen in Ihrem Heimatland informiert.
Wenn ausländische Steuerbehörden feststellen, dass Ihr Unternehmen in Monaco keine wirtschaftliche Substanz hat oder vermuten, dass die effektive Geschäftsführung im Ausland stattfindet, können sie Steuern auf dessen Einkommen erheben. Einige Länder wenden auch CFC-Regeln (Controlled Foreign Company) an, die solche Strukturen ins Visier nehmen.
Um Risiken zu minimieren, empfehlen wir:
- Aufrechterhaltung einer realen wirtschaftlichen Substanz in Monaco (Büroflächen, Mitarbeiter).
- Sicherstellung, dass die effektive Geschäftsführung in Monaco erfolgt (Vorstandsmeetings, lokale Direktoren).
- Eine sichtbare Präsenz in der Fürstentum zu haben (Telefonleitungen, Websites, tatsächliche Operationen).
Benötigen Sie weitere Informationen?
Wie in diesem Leitfaden erläutert, bietet Monaco trotz der bestehenden Körperschaftsteuer keine Einkommensteuer für Privatpersonen, keine Kapitalertragssteuer und keine Quellensteuer; Sie können auch Gehälter zur Reduzierung der Körperschaftsteuer verwenden; und es gibt vorübergehende Befreiungen für neu gegründete Unternehmen.
All dies macht Monaco sehr attraktiv für ein Geschäftsvorhaben.
Wenn Sie planen, ein Unternehmen in Monaco zu gründen oder Fragen zur Körperschaftsteuer oder zur Gründung haben, kontaktieren Sie uns bitte unter [email protected] oder über unser Kontaktformular.
Außerdem, wenn Sie daran interessiert sind, in Monaco zu wohnen, empfehlen wir den Download unseres aktualisierten Berichts „Der ultimative Leitfaden zum Leben und zur Besteuerung in Monaco“, der unten kostenlos verfügbar ist.
Quellen:
- https://monservicepublic.gouv.mc/en/themes/tax/information/general-information/tax-in-monaco
- https://monentreprise.gouv.mc/en/themes/accounting-obligations-and-tax/tax/other-taxes-and-duties/corporate-income-tax
- https://en.gouv.mc/Government-Institutions/The-Government/Ministry-of-Finance-and-Economy/Department-of-Tax-Services
- https://assets.kpmg.com/content/dam/kpmg/mc/images/mfo/pdf/KPMG-MFO_Relocation_to_the_Principality_of_Monaco.pdf
- https://taxfoundation.org/data/all/global/corporate-tax-rates-by-country-2022/
- https://monentreprise.gouv.mc/en/content/download/14111/file/d%C3%A9claration%20ISB%20120919.pdf
- https://uniset.ca/microstates2/4ModLegalSysCyclopedia490_Monaco.pdf