Eigentum in Monaco zu kaufen ist ein Unterfangen, das Luxus und Komplexität miteinander verbindet, denn Monaco gilt als der teuerste Immobilienmarkt der Welt.
Die Anziehungskraft dieses Kleinstaates mit seiner günstigen Steuerpolitik und seinem hochwertigen Lebensstil zieht trotz der Herausforderungen, die der begrenzte Raum und die hohe Nachfrage in Monaco mit sich bringen, weiterhin wohlhabende Käufer an.
Der monegassische Markt zeichnet sich durch eine Mischung aus Transaktionen mit hohem Wert, wenigen verfügbaren Produkten, anspruchsvollen KYC-Anforderungen für die Herkunft von Geldern und einem exklusiven Off-Market aus, weshalb Kontakte in Monaco so wichtig sind.
Mit einem Durchschnittspreis pro Quadratmeter, der andere Luxusmärkte deutlich übertrifft, ist das Verständnis der Nuancen und Kosten, die mit dem Immobilienerwerb hier verbunden sind, von wesentlicher Bedeutung.
Daher haben wir hier einen vollständigen Leitfaden für Steuern und Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie in Monaco.
MEHRWERTSTEUER
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) wird auf der gleichen Grundlage und zum gleichen Satz wie in Frankreich erhoben. Die innergemeinschaftliche Steuerregelung ist seit dem 1. Januar 1993 in Kraft.
Eine Mehrwertsteuer kann anfallen, wenn eine Privatperson an einen in Monaco ansässigen Steuerpflichtigen ein Baugrundstück, ein neues Gebäude oder ein bestehendes Gebäude erwirbt, das aufgestockt oder in erheblichem Umfang renoviert werden soll.
Der Steuersatz für die Mehrwertsteuer beträgt 20 % für Immobiliengeschäfte. Bei abgeschlossenen Immobilien, die auf den Gesamtpreis besteuert werden, wird die Steuer entweder auf den Verkaufspreis oder auf den tatsächlichen Marktwert der Immobilie berechnet, wenn der Marktwert höher ist als der Preis.
Umgekehrt sind einige Käufe von der Mehrwertsteuer befreit, wenn es sich bei den zu erwerbenden Vermögenswerten um „alte Gebäude“ oder Immobilien (d.h. Gebäude, die nicht der Definition von „neuen Gebäuden“ entsprechen) und um Grundstücksverkäufe (die nicht als Baugrundstücke gelten) handelt.
Übertragungssteuer
Wenn die Mehrwertsteuer nicht anwendbar ist, zum Beispiel bei „Altimmobilien“, gelten Registrierungsgebühren für entgeltliche Übertragungen von in Monaco gelegenen Immobilien:
- 4,5 % auf den Marktwert, wenn der Käufer eine Privatperson oder eine qualifizierte monegassische Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (SCP) ist;
- 6,5 % des Marktwerts für jeden anderen Erwerber.
Zu dieser Überweisungsgebühr müssen die Notargebühren hinzugerechnet werden.
Notargebühren
Die Notargebühren sind ein wichtiger Kostenfaktor bei einer Transaktion in Monaco. Der Notar fungiert als Regierungsbeamter, der sicherstellt, dass die Transaktion mit dem monegassischen Recht übereinstimmt.
Diese Gebühren richten sich in der Regel nach dem Wert der Immobilie, können aber im Allgemeinen auf etwa 1 bis 3 % des Kaufpreises geschätzt werden.
Für den Kauf einer Immobilie durch eine natürliche Person oder eine monegassische Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit einem natürlichen Anteilseigner beträgt die Gebühr 1,5 % des Kaufpreises.
Gebühren für Immobilienmakler
Die vom Verkäufer zu zahlenden Maklergebühren betragen in der Regel 5 % (zuzüglich 20 % MwSt.) und die vom Käufer zu zahlenden Gebühren 3 % (zuzüglich 20 % MwSt.).
Ein Immobilienmakler ist eine Einzelperson oder ein Unternehmen, das Sie auf dem monegassischen Immobilienmarkt unterstützt und berät. Die Unterstützung vor Ort ist der Schlüssel, um den bestmöglichen Preis zu erzielen.
Kosten der Sorgfaltspflicht
Die Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung vor dem Kauf einer Immobilie in Monaco ist aus rechtlicher Sicht von entscheidender Bedeutung, um versteckte Kosten zu vermeiden und den guten Ruf der Immobilie zu gewährleisten, z. B. durch die Bestätigung, dass keine Hypotheken oder Schulden mit ihr verbunden sind.
Dieses Verfahren hilft dabei, mögliche rechtliche oder finanzielle Belastungen aufzudecken, die den Wert der Immobilie oder Ihre Eigentumsrechte beeinträchtigen könnten. Für die Durchführung dieser Bewertung fallen zusätzliche Kosten für monegassische Anwälte an.
Jährliche Grundsteuern und Vermögenssteuer
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern erhebt Monaco keine jährlichen Grundsteuern auf Wohnimmobilien, was aufgrund der niedrigen Unterhaltskosten in Bezug auf die Steuern eines der attraktiven Merkmale einer Investition in Immobilien im Fürstentum ist.
Monaco erhebt keine Vermögenssteuer.
Es ist von entscheidender Bedeutung, die Feinheiten des monegassischen Immobilienmarktes zu verstehen, einschließlich der erheblichen Transaktionskosten, der Auswirkungen der Mehrwertsteuer und der Bedeutung der Sorgfaltspflicht. Die Kosten und Steuern für den Erwerb von Immobilien in Monaco lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Mehrwertsteuer (20 %) oder Grunderwerbssteuer (im Allgemeinen 4,5 %) als Steuern, die je nach Art der Immobilie (neue Immobilie oder nicht) zu zahlen sind.
- Notargebühren als Kosten für die vom Notar erbrachte Dienstleistung.
- Honorare für Immobilienmakler, die Ihnen beim Kauf oder Verkauf der Immobilie behilflich sind (diese Kosten werden normalerweise vom Verkäufer übernommen).
- Anwaltskosten fallen entweder für die Prüfung des Produkts auf versteckte Kosten und Schulden oder für die Unterstützung vor dem Notar an.
Wie macht man den ersten Schritt?
Bei MonacoAdvisers helfen wir Unternehmern, vermögenden Privatpersonen, Sportlern und Menschen aus der Welt der Kryptowährungen dabei, ihren steuerlichen Wohnsitz nach Monaco zu verlegen und Immobilien zu kaufen.
Mit einem Multi-Familien-Büro mit Sitz in Monaco und einem Netzwerk von vertrauenswürdigen Banken und Immobilienmaklern können wir Ihnen das richtige Team für dieses schwierige Unterfangen zur Seite stellen. Fantastische Immobilien abseits des Marktes, Finanzierungen von Privatbanken und exklusive Betreuung sind nur einige der Vorteile, die Sie über unser Netzwerk erhalten können.
Wenn Sie Fragen haben und eine maßgeschneiderte Beratung zum Umzug nach Monaco oder zum Kauf einer Immobilie wünschen, können Sie uns unter [email protected] oder über das Kontaktformular schreiben.