Firma in Monaco gründen: Steuern und Anforderungen

Wir bei MonacoAdvisers erhalten ständig Anfragen von Personen, die eine Firma in Monaco gründen möchten, mit einem Geschäftsplan, der die Abwesenheit von Körperschaftssteuern annimmt.

Monaco verfügt über eines der besten Steuersysteme der Welt und ist ein großartiges Ziel für Geschäftstätigkeiten, aber es gibt etwas, das klargestellt werden muss: Monaco hat eine Körperschaftssteuer.

Hier im Fürstentum gibt es keine Einkommenssteuer, noch Steuern auf Kapitalgewinne, Dividenden oder Zinsen. Natürlich können Sie auch Geld spenden oder ein Erbe hinterlassen, ohne in den meisten Fällen Steuern zu zahlen.

Es gibt jedoch eine Körperschaftssteuer, die nicht sehr bekannt ist. Aus diesem Grund haben wir diesen kurzen Leitfaden verfasst, der alles erklärt, was Sie über die Körperschaftssteuer in Monaco wissen müssen und wie Sie eine Firma in Monaco gründen.

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Wie hoch ist die Körperschaftssteuer in Monaco?

In Monaco sind Unternehmen und Einzelunternehmer, die mindestens 75 % ihres Umsatzes aus Aktivitäten innerhalb Monacos generieren, von der Körperschaftssteuer befreit. Wenn jedoch mehr als 25 % Ihres Umsatzes außerhalb von Monaco generiert werden, unterliegen Sie der Körperschaftssteuer von 25 %.

Sie denken vielleicht, dass die Lösung bei der Körperschaftssteuer und der fehlenden Einkommenssteuer einfach darin besteht, als Einzelunternehmer tätig zu sein und 0 % Einkommenssteuer zu zahlen.

Leider ist es nicht so einfach: In Monaco hängt die Verpflichtung zur Körperschaftssteuer davon ab, ob die Tätigkeit kommerzieller oder zivilrechtlicher Natur ist, zwei Konzepte, die aus dem französischen Rechtssystem übernommen wurden.

Nach dieser Tradition werden einige freie Berufe (Arzt, Anwalt, Buchhalter usw.) als zivil und nicht kommerziell angesehen und sind daher von der Körperschaftssteuer befreit. Die Unterscheidung ist jedoch nicht immer einfach.

Wenn Sie Zweifel an Ihrer speziellen Situation haben, empfehlen wir Ihnen, uns zu kontaktieren und uns von Ihrem Fall zu berichten. Wir klären dann, ob Sie der Körperschaftssteuer unterliegen oder befreit sind.

Körperschaftssteuersätze

Historisch lag der Steuersatz in Monaco bei 33,33 %, was sogar höher war als bei unseren europäischen Nachbarn. Glücklicherweise wurde dieser Satz in den letzten Jahren schrittweise gesenkt, um sich dem französischen anzunähern, und beträgt jetzt nur noch 25 %.

Darüber hinaus gibt es großzügige und progressive Steuerbefreiungen für neu gegründete Unternehmen:

  • Jahre 1-2: Vollständige Befreiung (0 % KSt).
  • Jahr 3: Besteuert nur auf 25 % der Gewinne (25 % von 25 % = 6,25 % KSt).
  • Jahr 4: Besteuert nur auf 50 % der Gewinne (25 % von 50 % = 12,5 % KSt).
  • Jahr 5: Besteuert nur auf 75 % der Gewinne (25 % von 75 % = 18,75 % KSt).
  • Jahr 6 und darüber hinaus: Standard-KSt Satz gilt.

Vorteile der Firmengründung in Monaco

Trotz der Existenz dieser Körperschaftssteuer bietet die Gründung einer Firma in Monaco mehrere Vorteile, die den Standort dennoch sehr attraktiv für Unternehmen machen.

Hier sind einige der Hauptvorteile:

  • Andere niedrige Steuern: Wie erwähnt, hat das Fürstentum kaum andere Steuern.
    • Keine Steuer auf Dividenden: Wenn Sie Gewinne aus dem Unternehmen an sich selbst ausschütten möchten, werden Sie nicht erneut besteuert, im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern.
    • Keine Steuer auf Kapitalgewinne: Ein möglicher Verkauf Ihres Unternehmens würde nicht besteuert.
    • Keine Einkommenssteuer: Dies bedeutet, dass Sie Ihre Steuerbasis senken können, indem Sie sich ein Gehalt als Geschäftsführer auszahlen, und dies bietet auch eine Möglichkeit, Ihre Körperschaftssteuerlast zu minimieren.
  • Strategische Lage: Monaco liegt im Herzen Europas und ist sehr gut angebunden, was es von großen Städten wie Paris, Mailand und Nizza aus leicht zugänglich macht. Seine zentrale Lage macht es zu einer idealen Basis für Unternehmen, die in den europäischen Markt eintreten möchten.
  • Ruf als Finanzzentrum: Monaco hat den Ruf eines Finanzzentrums, was für Unternehmen vorteilhaft sein kann, die Investitionen anziehen oder Partnerschaften mit Finanzinstituten und Privatbanken aufbauen möchten.

Insgesamt bietet die Gründung einer Firma in Monaco eine Kombination aus niedrigen Steuern, strategischer Lage, entwickelter Infrastruktur, einem unternehmensfreundlichen Umfeld und einem Ruf als Finanzzentrum.

Es sollte jedoch auch beachtet werden, dass Monaco kein Mitglied der Europäischen Union ist und daher monegassische Unternehmen in einigen Sektoren bestimmte Einschränkungen beim Handel mit anderen europäischen Ländern begegnen können.

Bitte kontaktieren Sie uns, um herauszufinden, ob es machbar ist, Ihre spezifische Geschäftsart von Monaco aus zu betreiben.

Anforderungen zur Firmengründung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée, oder SARL) ist die häufigste Unternehmensform in Monaco. Sie hat die folgenden Merkmale:

  • Das Mindestkapital beträgt 15.000 €, und das Unternehmen muss ein Bankkonto in Monaco haben.
  • Das Unternehmen muss mindestens zwei Gesellschafter haben (natürliche oder juristische Personen), und der Geschäftsführer (eine natürliche Person) muss in Monaco oder den umliegenden Städten in Frankreich oder Italien wohnen, aufgrund der Anforderungen an die effektive Geschäftsführung.
  • Die eingetragene Adresse des Unternehmens muss in Monaco liegen, entweder an der Privatadresse des Geschäftsführers (für einen begrenzten Zeitraum von zwei Jahren und unter der Voraussetzung der Zustimmung des Vermieters – in diesem Fall kann das Unternehmen keine Mitarbeiter haben), auf Privatgrundstücken, die mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens übereinstimmen müssen, oder in einem Business Center, das Domizilisierungsdienste anbietet.
  • Alle neuen Geschäftstätigkeiten in Monaco müssen speziell von der Regierung genehmigt werden, daher müssen Antragsteller einen offiziellen Genehmigungsantrag einreichen.

Genehmigung von Tätigkeiten

Einige Tätigkeiten werden manchmal abgelehnt, weil sie gesättigt oder einfach unerwünscht sind (hauptsächlich Unternehmen, die als „ohne Ethik oder Moral“ gelten). Darüber hinaus unterliegen bestimmte Tätigkeiten in Monaco spezifischen Vorschriften, wie Finanzberatung oder Immobilienvermittlung.

Der Genehmigungsantrag umfasst Informationen über den Zweck des Unternehmens sowie über die Gesellschafter und Geschäftsführer des Unternehmens sowie eine Kopie der Satzung, die ordnungsgemäß beim Finanzamt registriert ist.

Die Behörden sind verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Genehmigungsantrags zu antworten. Sobald die Genehmigung erteilt ist, ist es erforderlich, eine eingetragene Adresse zu sichern und ein Konto bei einer Bank in Monaco zu eröffnen, um das von den Gesellschaftern eingezahlte Stammkapital zu erhalten.

Nach diesem Prozess ist die Registrierung des Unternehmens beim Handelsregister Monaco möglich. Handelsunternehmen können nach etwa sechs Monaten ab dem Genehmigungsantrag funktionsfähig werden, hauptsächlich aufgrund administrativer Fristen und des Prozesses der Bankkontoeröffnung in Monaco.

Verpflichtungen für monegassische Unternehmen

Alle Unternehmen müssen Buchhaltungsunterlagen führen und, außer bei zivilen Unternehmen, müssen sie jährlich Abschlüsse bei den Behörden Monacos einreichen. Außerdem müssen alle Unternehmen bei der Registrierung im Handelsregister Monaco Informationen über ihre letztendlichen Begünstigten erfassen und etwaige Änderungen offenlegen.

Änderungen der Satzung des Unternehmens und seiner Geschäftsführung müssen ebenfalls offengelegt werden.

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Eine Firma in Monaco haben und im Ausland leben

Einige Nutzer kontaktieren uns, um eine Firma in Monaco zu gründen, während sie im Ausland leben.

Obwohl dies möglich ist, kann es viele steuerliche Probleme im Wohnsitzland der Inhaber des Unternehmens mit sich bringen.

Auch wenn das Unternehmen monegassisch ist, könnte die lokale Steuerbehörde seine Einkünfte nach den Kriterien des effektiven Wohnsitzes des Unternehmens, den CFC-Regeln oder der internationalen Steuergerechtigkeit geltend machen.

Daher empfehlen wir Nicht-Residenten nur dann, eine Firma in Monaco zu gründen, wenn sie vermögende Privatpersonen sind, die in der Lage sind, die folgenden Anforderungen zu erfüllen:

  • Wirtschaftlicher Substanz: Das bedeutet, dass die Holdinggesellschaft ein Büro und einige Mitarbeiter haben muss. Wenn möglich, sollten die Mitarbeiter Vermögensverwalter oder qualifizierte Personen sein.
  • Effektive Geschäftsführung: Wenn möglich, haben Sie ansässige Geschäftsführer in Monaco oder arrangieren Sie, dass der Vorstand oder die Geschäftsführer Monaco jedes Mal besuchen, wenn sie eine Sitzung haben.
  • Sichtbare Präsenz: Das Unternehmen sollte eine Telefonnummer, eine Website und eine greifbare Vertretung in Monaco haben.

Interessiert daran, eine Firma in Monaco zu gründen?

Wenn Sie darüber nachdenken, eine Firma in Monaco zu gründen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Auch wenn Sie daran interessiert sind, Ihren Wohnsitz nach Monaco zu verlegen, empfehlen wir Ihnen, den Bericht „Der endgültige Leitfaden zum Leben in Monaco“ zu lesen, der unten verfügbar ist.

Für alle Fragen können Sie uns unverbindlich kontaktieren, indem Sie eine E-Mail an [email protected] senden oder das Kontaktformular nutzen.

Quellen:

Picture of Andreu Capmajó
Andreu Capmajó

Tax director

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"The definitive guide to living and paying taxes in Monaco"
  • Erläuterung des Steuersystems
  • Wie man eine Aufenthaltsgenehmigung erhält
  • Tipps für das Leben in Monaco

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