Viele Menschen gehen davon aus, dass Monaco vollständig steuerfrei ist. Sie sind oft überrascht zu erfahren, dass, obwohl mehrere Steuern entfallen, doch einige tatsächlich existieren. Dieses Missverständnis entsteht in der Regel, wenn man von Steuern erfährt, die existieren, aber bei Nichtansässigen wenig bekannt sind, wie zum Beispiel der Körperschaftsteuer.
Eine weitere Steuer, die je nach den Umständen im Fürstentum erhoben werden kann, ist die Erbschaftssteuer.
In diesem Artikel werden wir das System der Erbschaftssteuer in Monaco entmystifizieren, untersuchen, wie es auf Vermögenswerte innerhalb und außerhalb des Fürstentums angewendet wird, und erörtern, ob ein präventiver Wohnsitzwechsel ein kluger Schritt sein könnte, um Ihr Vermächtnis zu schützen.
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Erbschaftssteuer in Monaco
Monaco ist weithin bekannt für sein attraktives Steuersystem, insbesondere dafür, dass für Einwohner (mit Ausnahme französischer Staatsbürger) keine Einkommensteuer erhoben wird. Entgegen der landläufigen Meinung existiert jedoch die Erbschaftssteuer in Monaco.
Der entscheidende Punkt ist, dass Monaco die Erbschaftssteuer nur auf Vermögenswerte erhebt, die sich in seinem Hoheitsgebiet befinden. Das bedeutet, dass unabhängig vom Wohnsitz, der Staatsangehörigkeit oder der Beziehung zwischen dem Verstorbenen und dem Begünstigten die Steuer ausschließlich auf Vermögenswerte in Monaco angewendet wird.
Die Steuersätze richten sich nach dem Verhältnis zwischen dem Verstorbenen und dem Begünstigten. Das System ist darauf ausgelegt, enge familiäre Bindungen zu begünstigen. So ist beispielsweise der Ehepartner oder direkte Nachkommen von der Erbschaftssteuer auf Vermögenswerte in Monaco befreit. Andere Begünstigte unterliegen den folgenden Sätzen:
- Ehepartner und direkte Nachkommen: 0%
- Partner in eingetragener Lebensgemeinschaft: 4%
- Geschwister: 8%
- Onkel, Tanten, Neffen, Nichten: 10%
- Andere Verwandte: 13%
- Nicht verwandte Begünstigte: 16%
Dieses gestaffelte System bedeutet, dass nahe Familienangehörige von erheblichen Steuererleichterungen profitieren, während entferntere Verwandte oder nicht verwandte Personen höheren Sätzen unterliegen können. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Sätze ausschließlich auf Vermögenswerte angewendet werden, die sich physisch in Monaco befinden.
Besondere Fälle
Es ist wichtig klarzustellen, dass, wenn die Erbschaft Immobilien umfasst, die sich nicht in Monaco befinden, ein monegassischer Einwohner, der beispielsweise von seinem Vater – ebenfalls monegassischer Einwohner – eine Immobilie in Nizza erbt, den französischen Erbschaftssteuergesetzen unterliegt. Dies hängt vollständig vom Land ab, in dem sich die Immobilie befindet.
In der Regel tritt dies nicht ein, wenn die Erbschaft aus Geld oder finanziellen Vermögenswerten im Ausland besteht: Eine monegassische Person muss in Belgien keine Steuern zahlen, wenn sie Gelder erbt, die ihr Vater auf einem belgischen Bankkonto hatte.
In diesem Fall wäre die Erbschaft ausschließlich der monegassischen Besteuerung unterworfen, so als handele es sich um eine Erbschaft mit einer monegassischen Immobilie (das heißt, einem Haus im Fürstentum Monaco).
Planung einer Vermögensübertragung
Infolge des zuvor Gesagten gibt es Umstände, unter denen ein präventiver Wohnsitzwechsel in Betracht gezogen werden könnte, um zukünftige Steuerlasten zu minimieren.
Zum Beispiel, wenn Sie in Monaco ansässig sind und über beträchtliche Vermögenswerte im Fürstentum verfügen und planen, Ihr Vermächtnis an Begünstigte weiterzugeben, die nicht in Monaco wohnen, könnte es ratsam sein, dass diese einen präventiven Wohnsitzwechsel erwägen.
Es sei auch daran zu erinnern, dass das Fürstentum ein sehr günstiges Steuersystem für Schenkungen besitzt, was bedeutet, dass es nicht notwendig wäre, auf den schicksalhaften Moment zu warten.
Wie man die Ansässigkeit erlangt
Bevor Sie von Monacos vorteilhaftem Steuersystem, einschließlich seiner einzigartigen Erbschaftssteuerregeln, profitieren können, müssen Sie zunächst die Ansässigkeit erlangen. Das Verfahren zur Sicherung der Ansässigkeit in Monaco ist gründlich und darauf ausgelegt, sicherzustellen, dass nur diejenigen, die strenge Kriterien erfüllen, die Vorteile des Fürstentums in Anspruch nehmen können.
Die Hauptvoraussetzungen umfassen:
- Erwerb oder Anmietung einer geeigneten Immobilie in Monaco für Ihre Familie
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit durch ausreichende Ersparnisse oder Einkommen, in der Regel von einer lokalen monegassischen Bank bestätigt
- Vorlage eines gültigen polizeilichen Führungszeugnisses für die letzten fünf Jahre aus Ihrem Herkunftsland oder dem letzten Wohnsitzland
Sobald Ihr Antrag eingereicht wurde, unterziehen Sie sich einem detaillierten Due-Diligence-Prozess, der von den örtlichen Behörden durchgeführt wird.
Dieser Prozess kann mehrere Wochen dauern. Bei Erfolg wird Ihnen die „Carte de Séjour“ (Aufenthaltserlaubnis) ausgestellt. Für detailliertere Informationen zu den Ansässigkeitsvoraussetzungen konsultieren Sie bitte unseren Leitfaden zu den Anforderungen an den steuerlichen Wohnsitz in Monaco.
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Wenn Sie planen, Vermögenswerte zu übertragen und sicherstellen möchten, dass Ihr Vermächtnis auf die steuerlich effizienteste Weise erhalten bleibt, steht Ihnen unser Team von MonacoAdvisers zur Seite. Wir sind darauf spezialisiert, vermögende Privatpersonen durch die Komplexitäten des Steuersystems und der Ansässigkeitsvoraussetzungen in Monaco zu führen.
Unabhängig davon, ob Sie Fragen zu den Details der Erbschaftssteuer haben oder eine persönliche Beratung zur Nachlassplanung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter [email protected] oder über unser Kontaktformular.
Lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihr Vermächtnis zu sichern und alle Vorteile, die Monaco zu bieten hat, voll auszuschöpfen.
Sources:
- https://monservicepublic.gouv.mc/en/themes/tax/information/general-information/tax-in-monaco
- https://en.service-public-particuliers.gouv.mc/Residency/Settling-in-Monaco/How-to-obtain-a-residence-permit/Conditions-for-issuing-residence-permits
- https://en.gouv.mc/Government-Institutions/The-Government/Ministry-of-Foreign-Affairs-and-Cooperation